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Rechtsprechung
   BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85   

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BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85 (https://dejure.org/1987,1169)
BAG, Entscheidung vom 03.02.1987 - 3 AZR 208/85 (https://dejure.org/1987,1169)
BAG, Entscheidung vom 03. Februar 1987 - 3 AZR 208/85 (https://dejure.org/1987,1169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Fortzahlung eines Altersruhegeldes - Widerruflichkeit von Unterstützungskassenzusagen - Ansprüche gegen eine Unterstützungskasse einer Gewerkschaft nach Ausscheiden der Angehörigen von verstorbenen unterhaltspflichtigen Gewerkschaftsmitgliedern aus der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 176
  • ZIP 1987, 1278
  • NZA 1989, 22
  • VersR 1988, 280
  • BB 1987, 2307
  • DB 1987, 2414
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
    Es entspricht jedoch ständiger und verfassungsgerichtlich gebilligter Rechtsprechung, daß ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung durch eine selbständige Unterstützungskasse zugesagt ist, einen klagbaren Anspruch gegen die Kasse hat (BAGE 22, 189, 192 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 1 der Gründe, mit Anmerkung von Lukowsky; 25, 194, 197 f. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B I 1 a der Gründe, mit Anmerkung von Förster/Rühmann; BVerfGE 65, 196, 210 f. [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
    Es entspricht jedoch ständiger und verfassungsgerichtlich gebilligter Rechtsprechung, daß ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung durch eine selbständige Unterstützungskasse zugesagt ist, einen klagbaren Anspruch gegen die Kasse hat (BAGE 22, 189, 192 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 1 der Gründe, mit Anmerkung von Lukowsky; 25, 194, 197 f. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B I 1 a der Gründe, mit Anmerkung von Förster/Rühmann; BVerfGE 65, 196, 210 f. [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79

    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
    Auch die Rechtsprechung des Senats, wonach Unterstützungskassen auf Grund eines Vertrages zugunsten Dritter haften (BAG Urteil vom 14. August 1980 - 3 AZR 437/79 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen), hilft den Klägern nicht.
  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
    Entsprechendes gilt, soweit der Senat die Berufung auf den Ausschluß des Rechtsanspruchs mit dem Hinweis auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes verwehrt hat (BAGE 46, 80, 90 f. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu IV 1 a der Gründe).
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83

    Mehrere Trägerunternehmen - Gruppen-Unterstützungskasse - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
    Deren Leistungspläne müssen zwischen dem Trägerunternehmen und dessen Betriebsrat ausgehandelt werden oder durch organschaftliche Mitbestimmung der Unterstützungskasse vom Trägerunternehmen aus mitbestimmt werden (vgl. BAGE 31, 11 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77

    Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
    Der Arbeitgeber kann jetzt nicht mehr verlangen, daß die Form eingehalten wird, die er seinem Versorgungswerk gegeben hatte und die seine unmittelbare Inanspruchnahme beschränkte (BAG Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB, zu 2 c der Gründe).
  • BAG, 13.07.1978 - 3 ABR 108/77

    Unterstützungskasse - Sozialeinrichtung - Leistung - Kürzung - Dotierungsrahmen -

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
    Deren Leistungspläne müssen zwischen dem Trägerunternehmen und dessen Betriebsrat ausgehandelt werden oder durch organschaftliche Mitbestimmung der Unterstützungskasse vom Trägerunternehmen aus mitbestimmt werden (vgl. BAGE 31, 11 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch -

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
    Das gilt jedenfalls für das Ergebnis, während für die Begründung Meinungsverschiedenheiten bestehen (vgl. Hilger, RdA 1981, 6, 10; Moll, ZIP 1980, 733, 736 f.; Höfer/Kemper/Küpper, BB 1979, 1673, 1677; Blomeyer, BB 1980, 789, 794 und Blomeyer/Otto, BetrAVG, aa0, Einl. Rz 587; Gumpert, BB 1974, 606, 612; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., ArbGr Rz 92; Knepper, BB 1983, 205 ff.; Willemsen, Anm. zu AP Nr. 15 zu § 613 a BGB, zu I 2 a; Kraft, Anm. zu AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu III; Eckart/Rehbinder, Festschrift für Robert Fischer, 1979, S. 579, 601).
  • BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76

    Berechtigung der Unterstützungskasse zum Widerruf von Leistungen

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
    Der Arbeitgeber als derjenige, der die Versorgung als Gegenleistung für die Betriebstreue versprochen hat, muß dafür sorgen, daß die Unterstützungskasse die versprochenen Leistungen erbringen kann; anderenfalls muß er selbst dem Arbeitnehmer gegenüber einstehen (BAG Urteil vom 25. Juli 1969 - 3 AZR 73/69 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 3 b der Gründe; Urteil vom 12. Februar 1971 - 3 AZR 83/70 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 3 der Gründe; Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 300/76 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 12.02.1971 - 3 AZR 83/70

    Ruhegeld - Altersversorgung - Versorgungseinrichtung - Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
    Der Arbeitgeber als derjenige, der die Versorgung als Gegenleistung für die Betriebstreue versprochen hat, muß dafür sorgen, daß die Unterstützungskasse die versprochenen Leistungen erbringen kann; anderenfalls muß er selbst dem Arbeitnehmer gegenüber einstehen (BAG Urteil vom 25. Juli 1969 - 3 AZR 73/69 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 3 b der Gründe; Urteil vom 12. Februar 1971 - 3 AZR 83/70 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 3 der Gründe; Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 300/76 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 31.10.1969 - 3 AZR 119/69

    Unterstützungskasse - Alterssicherung - Ruhegehalt

  • BAG, 25.07.1969 - 3 AZR 73/69

    Unterstützungseinrichtung - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

  • OLG Koblenz, 23.09.2010 - 2 U 1379/09

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers aus einer Versorgungszusage bei

    Dies schließt jedoch eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht aus, insbesondere wenn die Unterstützungskasse vermögenslos ist (in Anknüpfung an BAGE 54, 176 = NZA 1989, 22; BAGE 104, 205 = NZA 2004, 321 ).

    Die Einschaltung der Unterstützungskasse ist eine Form der Abwicklung der vom Arbeitgeber gegebenen Versorgungszusagen (BAGE 54, 176 Juris Rn. 24 = NZA 1989, 22).

    Unterstützungskassen sind selbständige Versorgungseinrichtungen, die allerdings in einer engen rechtlichen und wirtschaftlichen Verbindung zum Arbeitgeber stehen, der sich zur Durchführung der Versorgung der Unterstützungskasse bedient (BAGE 54, 176 Juris Rn. 20 = NZA 1989, 22).

    Der Arbeitgeber als derjenige, der die Versorgung als Gegenleistung für die Betriebstreue versprochen hat, muss dafür sorgen, dass die Unterstützungskasse die versprochenen Leistungen erbringen kann, andernfalls muss er selbst den Arbeitnehmern gegenüber einstehen (BAGE 54, 176 Juris Rn. 24 m.w.N.).

  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 138/91

    Versorgung durch Unterstützungskasse

    Eine Gruppenunterstützungskasse, die als eingetragener Verein das satzungsgemäße Ziel verfolgt, Arbeitnehmer ihrer Trägerunternehmen zu versorgen, muß Leistungen nur erbringen, solange der Arbeitgeber, der die Versorgung zugesagt hat, zu dem Trägerunternehmen gehört (im Anschluß an BAGE 54, 176 [BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85] = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 3. Februar 1987 (BAGE 54, 176 [BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85] = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) im einzelnen begründet hat, stellt die Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse lediglich eine besondere Form der Abwicklung der vom Arbeitgeber gegebenen Versorgungszusage dar (aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 908/98

    Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Unterstützungskasse

    Leistet die Unterstützungskasse wegen unzureichender Ausstattung nicht, so muß der Arbeitgeber selbst einstehen (BAG 3. Februar 1987 - 3 AZR 208/85 - BAGE 54, 176, 181, zu II 2 b der Gründe mwN.).

    Der Arbeitgeber kann nicht einwenden, er müsse sich darauf verlassen können, daß bei voller Erfüllung seiner Beitragspflicht die Versorgung der Begünstigten planmäßig abgewickelt werde (vgl. BAG 3. Februar 1987 - 3 AZR 208/85 - aaO, zu III 3 der Gründe).

    Die Einschaltung der Unterstützungskasse ist lediglich der Durchführungsweg für die versprochene Versorgung (BAG 3. Februar 1987 - 3 AZR 208/85 - aaO, zu II 2 b und c der Gründe).

  • LAG Köln, 04.03.2016 - 4 Sa 1001/15

    Ansprüche des in Insolvenz gefallenen Arbeitgebers gegen einen Pensionsverein auf

    Damit sind sie aus dem Kreis der Begünstigten ausgeschieden (vgl. auch BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85 - juris Rn. 16).

    Damit gilt im vorliegenden Fall die bereits oben zitierte Rechtsprechung, die mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 03.02.1987 (3 AZR 208/85) begründet wurde.

  • LAG Hamm, 06.09.2006 - 6 Sa 1430/05

    Keine Gefahrerhöhung durch unspezifische Rückenbeschwerden in der

    Es entspricht ständiger und verfassungsgerichtlich gebilligter Rechtsprechung, dass ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung durch eine selbständige Unterstützungskasse zugesagt ist, einen klagbaren Anspruch gegen die Kasse hat (BAG 03. Februar 1987 - 3 AZR 208/85).

    Dies ist höchstrichterlich für Unterstützungskassenzusagen geklärt (BAG 03. Februar 1987 - 3 AZR 208/85).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05

    Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse

    Der Arbeitgeber hat die Unterstützungskasse ausreichend zu dotieren, andernfalls muss er selbst dem Arbeitnehmer gegenüber einstehen (BAG 28.04.1977 - 3 AZR 300/76 - DB 1977, 1656; BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85 - DB 1987, 2414).
  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 1/91

    Anspruch des PSV auf Vermögensanteil an Gruppenkasse

    Fehlt es dagegen an einer solchen Bestimmung, werden etwa die Mittel der Kasse durch Umlagen bei den angeschlossenen Arbeitgebern nach dem Maßstab von Gehaltssummen aufgebracht (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 3. Februar 1987, BAGE 54, 176, 183 f. [BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85] = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III 3 der Gründe), so werden die Bilanzwerte der Unterstützungskasse entsprechend dem bestehenden Verpflichtungsumfang aufgeteilt werden müssen.

    Im Gegenteil: Zutreffend erscheint die Auffassung der Beklagten, die dahin geht, daß angesichts der hier gewählten Zuordnung der Anteile am Kassenvermögen gerade nicht die solventen Arbeitgeber für die Zahlungsunfähigkeit eines insolvent gewordenen Arbeitgebers einstehen sollen, bloß weil sie in einer Unterstützungskasse als einem gemeinsam unterhaltenem Abwicklungsinstrument verbunden sind (ebenso Blomeyer/Otto, aaO; vgl. auch hierzu Urteil des Senats vom 3. Februar 1987, aaO, zu II 2 a der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05

    Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse

    Der Arbeitgeber hat die Unterstützungskasse ausreichend zu dotieren, andernfalls muss er selbst dem Arbeitnehmer gegenüber einstehen (BAG 28.04.1977 - 3 AZR 300/76 - DB 1977, 1656; BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85 - DB 1987, 2414).
  • LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 580/14

    Betriebsrente; Entgeltumwandlung durch Unterstützungskassenversorgung;

    Wenn ein Arbeitgeber aus dem Kreis der Trägerunternehmen ausscheidet, muss er deshalb grundsätzlich selbst die laufenden Rentenzahlungen übernehmen (BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85, DB 1987, 2414 Rn. 24; BAG 22.10.1991 - 3 AZR 486/90, NZA 1992, 934 Rn. 17; BAG 25.01.2000 a.a.O. Rn. 28).
  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 486/90

    Widerruf einer Unterstützungskassenverordnung

    Der Arbeitgeber als derjenige, der die Versorgung als Gegenleistung für die Betriebstreue versprochen hat, muß dafür sorgen, daß die Unterstützungskasse die versprochenen Leistungen erbringen kann; andernfalls muß er selbst dem Arbeitnehmer gegenüber einstehen (vgl. BAGE 54, 176, 180 f. [BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85] = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87

    Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme

  • BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse - Wirksamkeit nur bei Einschaltung

  • LAG München, 27.10.2015 - 7 Sa 1000/14

    Betriebliche Altersversorgung; Unterstützungskasse; Geschäftsbesorgungsvertrag;

  • BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 521/88

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse: Wirksamkeit nur bei Einschaltung

  • BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 520/88

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse: Wirksamkeit nur bei Einschaltung

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 487/90
  • ArbG Gießen, 03.05.2011 - 4 Ca 14/11
  • LAG Düsseldorf, 23.02.1996 - 10 Sa 1511/95

    Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss geringfügig Beschäftigter

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Rechtsprechung
   BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1544
BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86 (https://dejure.org/1987,1544)
BAG, Entscheidung vom 06.05.1987 - 4 AZR 641/86 (https://dejure.org/1987,1544)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 (https://dejure.org/1987,1544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 259 (Ls.)
  • VersR 1988, 280
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Für die von der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes begehrte Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen für das Baugewerbe ist die Entschädigungssumme nach § 61 Abs. 2 ArbGG in der Regel um 20 vH von dem zu erwartenden Zahlungsanspruch zu kürzen (Bestätigung von BAG Urteil vom 27 August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und von BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Aus diesen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) bei der Festsetzung der Entschädigungssumme für den Fall der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung in der Regel einen Abschlag von 20 v. H. von der von der Klägerin auf der Grundlage der geschätzten vollen Beitragssumme geforderten Entschädigungssumme für angemessen erachtet.

    Vielmehr hat der Senat schon im Urteil vom 27. August 1986 (- 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) die Klägerin auf die ihr gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Mittel hingewiesen.

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Für die von der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes begehrte Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen für das Baugewerbe ist die Entschädigungssumme nach § 61 Abs. 2 ArbGG in der Regel um 20 vH von dem zu erwartenden Zahlungsanspruch zu kürzen (Bestätigung von BAG Urteil vom 27 August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und von BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Aus diesen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) bei der Festsetzung der Entschädigungssumme für den Fall der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung in der Regel einen Abschlag von 20 v. H. von der von der Klägerin auf der Grundlage der geschätzten vollen Beitragssumme geforderten Entschädigungssumme für angemessen erachtet.

  • LAG Hessen, 26.09.1986 - 5 Sa 416/86

    Entschädigungszahlung bei Verletzung der tarifvertraglichen Pflicht zur

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 1986 - 6/5 Sa 416/86 - aufgehoben.

    Das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juli 1986 - 6/5 Sa 416/86 - wird aufgehoben.

  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Soweit in der Erklärung der Klägerin eine Klageerweiterung liegen sollte, mit der sie zusätzlich zu der geforderten Entschädigungssumme oder hilfsweise diesen Betrag als Beitragsforderung geltend machen will, ist eine solche in der Revisionsinstanz grundsätzlich unzulässig (BAG Urteil vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 1 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79

    Prozeßvergleich

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Soweit in der Erklärung der Klägerin eine Klageerweiterung liegen sollte, mit der sie zusätzlich zu der geforderten Entschädigungssumme oder hilfsweise diesen Betrag als Beitragsforderung geltend machen will, ist eine solche in der Revisionsinstanz grundsätzlich unzulässig (BAG Urteil vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 1 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Eine auf dieser Grundlage erfolgte Festsetzung der Entschädigung durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie auf grundsätzlich falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht, ob gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen ist oder ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen worden sind (BAGE 31, 241, 249 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG m. w. N.).
  • BAG, 11.07.1975 - 5 AZR 273/74

    Schadensersatz: Annahme einer Leistung an Erfüllungs Statt

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Zwar ist eine Vollstreckung des Auskunftsanspruchs nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist nach § 61 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ausgeschlossen und wird nur noch der Entschädigungsanspruch geschuldet (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 273/74 - AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Zwangsvollstreckung unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 62/56 - AP Nr. 22 zu § 61 ArbGG 1953), dies berührt jedoch nicht den Beitragsanspruch.
  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 62/56

    Anwendungsbereich des § 61 Abs. 4 Satz 1 ArbGG

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Zwar ist eine Vollstreckung des Auskunftsanspruchs nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist nach § 61 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ausgeschlossen und wird nur noch der Entschädigungsanspruch geschuldet (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 273/74 - AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Zwangsvollstreckung unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 62/56 - AP Nr. 22 zu § 61 ArbGG 1953), dies berührt jedoch nicht den Beitragsanspruch.
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Eine auf dieser Grundlage erfolgte Festsetzung der Entschädigung durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie auf grundsätzlich falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht, ob gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen worden sind (BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).

    Da sich der Kläger schon im Hinblick auf seine Verpflichtung zum möglichst gleichmäßigen und vollständigen Beitragseinzug regelmäßig nicht mit einer zugesprochenen Entschädigung iHv. 25 % der mutmaßlichen Beiträge zufrieden geben dürfte, wäre er bei verweigerter Auskunft und gerichtlich nur in dieser Höhe festgelegter Entschädigung gezwungen, einen weiteren Prozess gegen den die Auskunft verweigernden Arbeitgeber zu führen, in dem er die Differenz zwischen den Mindestbeiträgen und dem bereits zugesprochenen Entschädigungsbetrag verlangen könnte (vgl. zur Anrechnung der Entschädigungssumme auf den Beitragsanspruch sowie zur Möglichkeit, den Beitragsanspruch auch noch nach Erwirkung einer Verurteilung zur Entschädigung geltend zu machen BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass das Vorgehen nach § 61 Abs. 2 ArbGG auch dazu führen soll, den Arbeitgeber zur Erteilung der nach dem VTV geschuldeten Auskunft zu bewegen (BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01

    Arbeitnehmerentsenderecht - Niederlassung in Deutschland als Betrieb iSd.

    Dem Beklagten kann ein Schaden dadurch entstehen, daß er auf Grund mangelnder Auskünfte die an ihn zu zahlenden Beiträge nicht durchsetzen kann (vgl. nur BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).

    Im Regelfall kann der Beklagte 80 % der geschätzten Beitragsschuld bei Auskunftsklagen nach dem Verfahrenstarifvertrag verlangen (grundlegend BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - aaO.).

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Im Urteil vom 6. Mai 1987 (- 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15) sind die verschiedenen Klagemöglichkeiten der ZVK aufgeführt worden.
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    Im Regelfall kann der Beklagte bei Auskunftsklagen nach dem Verfahrenstarifvertrag 80 vH der geschätzten Beitragsschuld beanspruchen (grundlegend BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).
  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 918/98

    Sozialkassentarifverträge - Wärmedämmverbundarbeiten

    Der Antrag zu Ziff. 2 ist damit begründet und entspricht auch hinsichtlich der Höhe der Entschädigungssumme (idR nur 80 % des zu erwartenden Zahlungsanspruchs) der ständigen Rechtsprechung des BAG (BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15 mwN; 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 110 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 50).
  • LAG Hessen, 26.02.2014 - 18 Sa 1156/13

    Schlüssigkeit einer Auskunftsklage der U-LAK

    Daher darf grundsätzlich nicht der Schaden geltend gemacht werden, der mit einer Leistungsklage bei erteilter Auskunft gefordert werden könnte, sondern nur derjenige - in der Regel geringere - Schaden, der in der nicht erteilten Auskunft liegt (so ausdrücklich: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 8. Aufl., § 61 Rz 37; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7).

    Dieser darf mit 80% der geschätzten Beitragsschuld berechnet werden (BAG Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - NZA 2005, 1188; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979; für die Urlaubskasse bei Arbeitnehmerentsendung: BAG Urteil vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - AP Nr. 15 zu § AEntG).

    Mit anderen Worten: Wird nicht nur das Überwiegen baulicher Tätigkeiten, sondern bereits die Beschäftigung von Arbeitnehmern durch einen Baubetrieb nur (zulässig) vermutet, bedarf es weiterer Darlegungen, um auch von einem nur pauschalierten Schaden durch die unterbliebene Auskunft ausgehen zu können (vgl. BAG Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - NZA 2005, 1188, Rz 50; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979, Rz 9).

  • BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89

    Auskunftsanspruch - Fortgeltung - Umwandlung

    In dem von der Revision angezogenen Senatsurteil vom 6. Mai 1987 (- 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979) ging es nur um die Höhe der Entschädigung; der Auskunftsanspruch der Klägerin stand dort durch das arbeitsgerichtliche Urteil rechtskräftig fest.

    Unabhängig davon bleibt der Beitragsanspruch der Klägerin, der hier nicht geltend gemacht wird (BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979).

  • LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10

    Erweiterte Auskunftsklage - § 28 TV Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

    Daher darf grundsätzlich nicht der Schaden geltend gemacht werden, der mit einer Leistungsklage bei erteilter Auskunft gefordert werden könnte, sondern nur derjenige - in der Regel geringere - Schaden, der in der nicht erteilten Auskunft liegt (so ausdrücklich: Gemelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 61 Rz 37; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7) .

    Dieser darf mit 80% der geschätzten Beitragsschuld berechnet werden ( BAG Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - NZA 2005, 1188; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7; für die Urlaubskasse bei Arbeitnehmerentsendung: BAG Urteil vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - AP Nr. 15 zu § 1 AEntG ).

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 440/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    Im Regelfall kann der Beklagte bei Auskunftsklagen nach dem Verfahrenstarifvertrag 80 vH der geschätzten Beitragsschuld beanspruchen (grundlegend BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).
  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 479/90

    Geltungsbereich des BRTV-Bau; Leitender Angestellter

    Nach § 27 des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 12. November 1986 hat die Klägerin für die Zeit ab Januar 1987 bzw. für die davorliegende Zeit nach § 2 II Nr. 2 des Tarifvertrages über das Verfahren für eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe für technische und kaufmännische Angestellte sowie für Poliere und Schachtmeister des Baugewerbes ( VTV-Angestellte ) vom 30. Oktober 1975 i.d.F. vom 19. Dezember 1983 bzw. 17. Dezember 1985 grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft über die Zahl und den Verdienst der bei der Beklagten beschäftigten Angestellten und für den Fall der Nichterfüllung des Auskunftsanspruches nach § 61 Abs. 2 ArbGG Anspruch auf eine Entschädigung (vgl. hierzu BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979).
  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 49/89

    Tarifvertrag: Auslegung - BRTV-Bau

  • LAG Hessen, 15.12.2010 - 18 Sa 609/10

    "erweiterte Auskunftsklage" - Entschädigungsantrag - Sozialkassenverfahren

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 17/89

    Tarifvertrag: Auslegung - Begriff des Baugewerbes

  • BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90

    Wärmeverbundsystem und Sozialkassentarifverträge

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 610/88

    Tarifvertrag: Auslegung - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - BRTV-Bau

  • LAG Hessen, 09.07.2014 - 18 Sa 290/13

    Hemmung wegen Vergleichsverhandlungen - Verjährung

  • LAG Hessen, 30.06.1989 - 15 Sa 1566/88

    Fachlicher und räumlicher Geltungsbereich der Bautarifverträge im Falle der

  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 19/92

    Anspruch des ehemaligen Prokuristen eines Unternehmens auf Auskunft über die Höhe

  • BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 319/91

    Betrieblicher Geltungsbereich des Sozialkassentarifvertrages des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 08.03.1991 - 15 Sa 1431/89

    Industrieller Rohrleitungsbau als Baugewerbe im Sinne des Tarifrechtes;

  • LAG Hessen, 09.02.1990 - 15 Sa 667/89

    Umfang des betrieblichen Geltungsbereichs von Bau-Tarifverträgen; Anforderungen

  • LAG Berlin, 17.11.1997 - 9 Sa 91/97

    "Unternehmenszusammenschluss"; Beteiligung an Arbeitsgemeinschaft

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Rechtsprechung
   LAG München, 07.12.1987 - 5 Sa 868/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7507
LAG München, 07.12.1987 - 5 Sa 868/87 (https://dejure.org/1987,7507)
LAG München, Entscheidung vom 07.12.1987 - 5 Sa 868/87 (https://dejure.org/1987,7507)
LAG München, Entscheidung vom 07. Dezember 1987 - 5 Sa 868/87 (https://dejure.org/1987,7507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kostenregelung bei außergerichtlichem Vergleich, Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 209/05

    Kostenentscheidung nach teilweiser außergerichtlicher Einigung

    Der Rückgriff auf die allgemeinen Kostenvorschriften über die Rücknahme von Rechtsmitteln wird nur dann dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechen, wenn der Vergleich in materieller Hinsicht im Wesentlichen eine Anerkennung der angefochtenen Entscheidung zum Inhalt hat und daher anzunehmen ist, dass die Parteien die Anwendung des § 98 Satz 2 ZPO ausschließen wollten (BGH WM 1988 aaO; LAG München VersR 1988, 280; vgl. auch OLG Köln MDR 1986, 503; OLG Hamm JurBüro 1992, 424; OLG Stuttgart MDR 2004, 717, jeweils zu § 269 Abs. 3 ZPO).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 4 Sa 102/95

    Streitigkeit über die richtige Kündigungsfrist und die Kosten des Rechtsstreits;

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  • LAG Nürnberg, 18.10.1993 - 2 Sa 387/92

    Kostenauferlegung bei Rücknahme einer Berufung aufgrund eines außergerichtlichen

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